Öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan "Ortsmitte Tülau" der Gemeinde Tülau
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Da im beschleunigten Verfahren gem. § 13a die Verfahrensvorschriften nach § 13 Abs. 3 Satz 1 entsprechend gelten, wird ebenfalls auf die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung verzichtet.
Planziel des Bebauungsplans ist zum einen die bauliche und funktionale Umstrukturierung des Bestands des Glupe-Hofes, zum anderen auf den gemeindlichen Flächen die Umnutzung eines Bestandgebäudes zu einem Multifunktionshaus sowie die Neuanlage generationsübergreifenden Wohnens zu ermöglichen. Weiterhin soll die bislang provisorische südliche Erschließung des Glupe-Hofs geregelt werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Veröffentlichung im Internet sowie förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Tülau" bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 auf der Homepage Gemeinde Tülau unter https://www.tuelau.de zur Einsicht und zum Download bereit.
Hinweis: In der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 47/2025 vom 19.11.2025 wurde ein fehlerhafter Link veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Tülau, Teichstraße 3, 38474 Tülau zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros Montag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05833 – 264, sowie in der Samtgemeinde Brome zu den üblichen Öffnungszeiten.
Hinweise
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amtshof-eicklingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise und Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Tülau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Tülau, 01.12.2025

