Bebaungspläne

Bebauungspläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.


Tabellarische Übersicht

Name Begründung Bebauungsplan/ Gesamt B-Plan/bildlich
Ortsmitte Tülau Begründung B-Plan Großansicht

Veröffentlichung im Internet sowie förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Tülau" bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 auf der Homepage Gemeinde Tülau zur Einsicht und zum Download unter Bekanntmachungen.cfm bereit.

Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Tülau, Teichstraße 3, 38474 Tülau zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros Montag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils von 09.00 – 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05833 – 264, sowie in der Samtgemeinde Brome zu den üblichen Öffnungszeiten.

Vor dem Hagen Begründung B-Plan Großansicht
Alter Bahnhof Begründung B-Plan   Großansicht
Hagenstraße Begründung B-Plan Großansicht
Im Häg Begründung B-Plan Großansicht
Schwerinsfeld III  Begründung B-Plan Großansicht

Bebauungspläne

B-Plan "Vor dem Hagen"
Vor dem Hagen
Alter Bahnhof
Hagenstraße
Alter Bahnhof
Hagenstraße
Im Häg
Schwerinsfeld III
Im Häg Schwerinsfeld III