Informationen zum Eichenprozessionsspinner
In der aktuellen Situation haben die Gemeinden, die Kreisstraßenmeisterei und auch die Landesstraßenmeisterei ganz gezielt geschaut, wo noch durch Absaugen eine Verbesserung für die Situation der Bürger erreicht werden kann und entsprechende weitere Maßnahmen durchgeführt.
Um den Bevölkerungsschutz bei einer weiteren starken Belastung zu gewährleisten, wurde kurzfristig eine neue Arbeitsgruppe gebildet, die nun gemeinsam einen langfristigen Aktionsplan für Bekämpfungsmaßnahmen ab 2019 entwickeln. Hierbei sollen auch die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt einfließen.
- Gesundheit
Zum eigenen Schutz sollten besonders empfindliche Personen stark befallene Bereiche meiden. Ein Merkblatt zum Umgang mit Eichenprozessionsspinnern und zu Sofortmaßnahmen bei allergischen Reaktionen gibt es >>hier<<
- Zuständigkeit
Auf Gemeindegebiet sind die Gemeinden und an den Kreisstraßen der Landkreis zuständig. Für die Landes- und Bundesstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Auf privaten Grundstücken sind die Eigentürmer für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners selbst verantwortlich.
- Bekämpfungsfirmen EPS >>hier<<
Weitere Imformationen