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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Tülau

27.10.17 Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB "Hagenstraße" der Gemeinde Tülau Ortsteil Voitze für das in der Anlage dargestellte Gebiet.

Der Rat der Gemeinde Tülau hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 die Aufstellung der Satzung gem. § 34 abs. 4 "Hagenstraße" beschlossen mit dem Ziel, im Nordwesten von Voitze eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch liegt die Planung zur Einsichtnahme aus in der Verwaltung der Gemeinde Tülau, Teichstraße 3 in 38474 Tülau, OT Voitze während der Dienststunden in der Zeit vom:

06.11.2017 bis 27.11.2017

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. der Gemeinde schriftlich eingereicht werden.

Voitze, den 23.10.2017

Gez. Martin Zenk
Bürgermeister

ausgehängt: 27.10.2017

Satzung Hagenstraße-Gebietsabgrenzung >>Anlage hier<<