Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Tülau
Der Rat der Gemeinde Tülau hat in seiner Sitzung am 06.09.2017 die Aufstellung der Satzung gem. § 34 abs. 4 "Hagenstraße" beschlossen mit dem Ziel, im Nordwesten von Voitze eine Nachverdichtung zu ermöglichen.
Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch liegt die Planung zur Einsichtnahme aus in der Verwaltung der Gemeinde Tülau, Teichstraße 3 in 38474 Tülau, OT Voitze während der Dienststunden in der Zeit vom:
06.11.2017 bis 27.11.2017
Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. der Gemeinde schriftlich eingereicht werden.
Voitze, den 23.10.2017
Gez. Martin Zenk
Bürgermeister
ausgehängt: 27.10.2017
Satzung Hagenstraße-Gebietsabgrenzung >>Anlage hier<<